Erhöhung des Referenzzinssatzes

von | 4. Jul 2023

Zum ersten Mal seit der Einführung des hypothekarischen Referenzzinssatzes wurde dieser erhöht, von 1.25% auf 1.5% (vgl. https://www.bwo.admin.ch/bwo/de/home/mietrecht/referenzzinssatz.html). Dies führt bei vielen Mietverhältnissen zu einer Mietzinserhöhung, und zwar grundsätzlich um 3% des Nettomietzinses. Kumulativ können die Vermieter die Teuerung im Umfang von 40% der Steigerung des Landesindexes für Konsumentenpreise (vgl. https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/preise/landesindex-konsumentenpreise/indexierung.html) und die allgemeine Kostensteigerung und geltend machen. Betreffend Letztere kann auf einen früheren Beitrag verwiesen werden; die dortigen Erläuterungen zum Umfang der Kostensteigerung gelten auch bei einer Mietzinserhöhung.

 Den Mietern ist eine Überprüfung der mitgeteilten Anpassungen, den Vermietern eine angemessene Festlegung der Kostensteigerung, zu empfehlen.